Meine Praxis
Brunngasse 10, 2.OG - 94032 Passau
Tel. 0851/213 70 240 - info(at)praxis-wagenpfeil.de
Informationen zu den Behandlungskosten
Die Behandlungskosten werden nach jedem Termin bar bezahlt. Pro 30 Minuten werden Behandlungskosten in Höhe von 30 Euro berechnet. Da mindestens 1 Sunde Zeit für eine Behandlung eingeplant wird, werden auch mindestens 60 Euro berechnet. Für Privat- und Zusatzversicherte wird nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung für die Krankenkasse ausgestellt. Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Selbstzahler können die Quittungen ggf. steuerliche geltend machen. Eine Beratung per Telefon oder Email wird ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet.
Für den Ersttermin planen Sie bitte ca. 2 Stunden ein, da bei diesem die ausführliche Anamnese erstellt wird. Bei Folgeterminen müssen Sie, je nach Therapieform, mit ca. 1 Stunde Behandlungsdauer rechnen. Die Behandlungskosten bei Heilpraktikern werden durch private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Zudem sind in den verschiedenen Tarifen die erstattungsfähigen Therapieformen festgelegt, welche von den Krankenkassen sehr unter-schiedlich bewertet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass diese unterschiedlichen Erstattungs-modalitäten in der Praxis nicht berücksichtigt werden können und Sie damit rechnen müssen, dass Ihre Krankenkasse unter Umständen nur einen Teil der Kosten übernimmt.
Die Kosten der Mindflow-Sitzung belaufen sich bei allen einheitlich auf 349,00 Euro, diese wird von der Krankenkasse nicht übernommen.
Eine Einreichung bei Ihrer Krankenkasse ist für Sie nicht verpflichtend. Sie können selbstverständlich auch als reiner Selbstzahler auf Quittung bei mir behandelt werden. Für manche ist dieser Punkt wichtig, weil sie nicht möchten, dass jemand von ihren Beschwerden - insbesondere , wenn es sich um psychische Belastungen handelt - erfährt. Denn solche Behandlungen können sich unter Umständen nachteilig auf etwaige Versicherungsanträge (Berufsunfähigkeitsversicherungen, Anträge bei privaten Krankenversicherungen etc.) oder auch auf eine anstehende Verbeamtung etc. auswirken.
Über eine Behandlung bei mir wissen grundsätzlich nur Sie und ich Bescheid.
Ich gehe davon aus, dass Sie Termine nur in dringenden Fällen verschieben oder absagen. Vereinbarte Termine, die ohne Absage nicht wahrgenommen werden, muss ich mit 50% der üblichen Behandlungskosten in Rechnung stellen, da ich diesen Termin dann nicht anderweitig vergeben kann. Der Eingang der Absage wird bis 24h vor dem eigentlichen Termin berücksichtigt, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter bis 24h vor dem Termin gilt ebenfalls als fristgerechte Absage.